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Dieses Thema hat 0 Antworten
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 Spezielles zum Behindertenbegleithund
Astrid Offline



Beiträge: 33

19.04.2011 20:34
Kostenübernahme Antworten

Hallo zusammen,

wir haben festgestellt, dass wir viele interessante Themen leider nur per Mail beantworten. Interessante Fragen (und Antworten), die im Forum gut aufgehoben wären, stehen Euch so nicht zur Verfügung.
Damit alle etwas davon haben, werde ich von Zeit zu Zeit Fragen und Antworten, die von allgemeinem Interesse sein könnten, anonymisieren und im Forum veröffentlichen.

So, genug der Vorrede, hier kommt eine Mailanfrage mit meiner Antwort (Frage oben, Antwort darunter).

Liebe Grüße
Astrid

FRAGE:
…beim Suchen nach Infos zum Thema Begleithund bin ich auf ihre Seite gekommen.
In der nächsten Woche bekommen wir … einen Hund, der zum Begleithund ausgebildet wird.
Gibt es Zuschüsse zur Anschaffung und zu den Ausbildungskosten ?
Können Sie uns Infos geben?
Finanzamt, Krankenkasse und LWL können keine Auskunft geben.
Vielen Dank

ANTWORT:
… Sie fragen nach der Kostenübernahme für Behindertenbegleithunde (BBH).

Es ist leider so, dass es in Deutschland keine gesetzlich geregelte Kostenübernahme jeglicher Art für BBH gibt.


Die Vertreter der Kostenträger haben zwei Hauptargumente.
Der eine Grund warum eine Aufnahme in das Hilfsmittelverzeichnis der Krankenkassen nicht erfolgt, ist die Schwierigkeit einzugrenzen, welche Art der Behinderung einen BBH rechtfertigt bzw. überhaupt sinnvoll macht.
Soll man das vom Merkzeichen abhängig machen, wenn ja welchem? Und nicht zu vergessen, bis zu welchem? Es gibt ja auch Schwerstbehinderte, die so stark behindert sind, dass ein voll ausgebildeter BBH überflüssig ist, weil der Behinderte die angebotene Hilfe gar nicht in Anspruch nehmen kann. Da wäre je nach familiärer Situation ein gut ausgebildeter Familienhund zur psychischen / emotionalen Unterstützung besser geeignet.
Es ist eben sehr schwierig Körperbehinderung irgendwie zu „messen“ und festzulegen, wer ab wann Anspruch auf ein „solches Hilfsmittel“ haben sollte.

Das andere Argument der „Offiziellen“ will ich Ihnen nicht vorenthalten:
Es würden ja keine anderen Hilfsmittel eingespart werden. Ein Beispiel: Wenn jemand mit einem BBH versorgt wird, dann benötigt er trotzdem noch seinen Rollstuhl oder Gehhilfen und somit entstehen auch weiterhin Kosten dafür.
Es wurde argumentiert, dass der Blindenführhund ein Organ ersetzen würde und der BBH nicht. Das ist natürlich unhaltbar, denn auch der Blindenführhund kann die Augen nicht ersetzen, sonst könnte er ja auch Fahrpläne oder die Tageszeitung vorlesen.

Bis jetzt ist es uns, aus den verschiedensten Gründen, noch nicht gelungen die Aufnahme in das Hilfsmittelverzeichnis zu erreichen. Es bleibt jedoch weiterhin eines unserer wichtigsten Ziele.
Um das zu erreichen, müssten sich viel mehr Betroffene organisieren und auf das Ziel hin arbeiten.

Teilweise gibt es bereits jetzt gewisse Rechte und Privilegien für BBHs, auf die jedoch leider kein Rechtsanspruch besteht. Es sind meistens „freiwillig zugestandene“ Rechte von z.B. Geschäftsinhabern, Ladenketten, öffentlichen Einrichtungen usw. Auch die Erlassung der Hundesteuer liegt im Ermessen der jeweiligen Stadt/Gemeinde. Auch die Bundesbahn oder Fluggesellschaften tun sich sehr schwer im Umgang mit dem Transport, bzw. der Mitreise eines BBH.
Es fehlt einfach der Anspruch auf gewisse Rechte und so lange alles nur Entscheidungen des guten Willens sind, bleibt das Ganze sehr unbefriedigend. Hier ist noch ein großes Betätigungsfeld.

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