Man muss sich doch wundern das es immer noch Supermärkte gibt die mit Diskriminirung arbeiten. Vor kurzem erst wieder beim REAL erlebt.
Sie müssen den Markt verlassen, Hunde sind verboten.
Selbst auf den Hinweis das es sich um einen ausgebildeten und gekennzeichneten BBH handelt, kam mal wieder die üblichen Antwort: Das ist doch kein Blindenhund.
Auf nachfragen bei der Servicehotline sagte man uns das es keine einheitliche Regelung gibt und das Sie ein privatwirtschaftliches Untehemen sind für das die EU Richtlinien nicht gelten ? !
Nach ca. 1 Woche meldete sich der betreffende Supermarkt per E-Mail mit der dürftigen Entschuldigung: Habe ich nicht gewußt tut mir leid.
Man muss aber auch erwähnen das es bei der Eingangs genannten Supermarktkette anders geht. Bei uns in Schwabach ist das alles kein Problem. Der Geschäftsleiter hat sich bei uns erkundigt und sagte uns das er damit kein Problem hat und er uns gern sehen würde.
das ist ein Erlebnis von dem man immer wieder hört. Wenn die Leute dann wenigstens noch mit der Hygienverordnung argumentieren würden. Aber zu sagen, es wäre ja kein Führhund ist echt komisch. Da fehlt einfach der logische Zusammenhang. Wie Ihr wisst, sind wir ja gerade in der Arbeitsgruppe zum Thema "Zutrittsrechte" sehr fleissig. Ich hoffe, dass wir damit ein ganzes Stück weiter kommen. Klar werden da auch Probleme auf uns zukommen, weil wieder alle möglichen Trittbrettfahrer von ihrem Hund behaupten, er wäre BBH. Aber glauben wir mal an das Gute und dass dies nur äußerst selten geschehen wird. Gruß Liane