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Dieses Thema hat 30 Antworten
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 Spezielles zum Behindertenbegleithund
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Gloria Offline



Beiträge: 20

05.04.2010 14:12
#16 RE: EU-Richtlinien Antworten

Hallo Astrid, die Zertifizierung durch ADEu oder IGDF steht nicht explizit in dem EU-Entschluss. Nachdem aber der Text von einer britischen Abgeordneten eingebracht wurde und zum Beispiel in den britischen Flugsicherheitsbestimungen steht, wie ein „Assistance Dog“ zu definieren sei, darf ich wohl daraus schließen, dass das bei den geplanten Antidiskriminierungsbestimmungen nicht viel anders gedacht ist.

Definition of an Assistance Dog
1.3.1 An assistance dog is one which has been specifically trained to assist a disabled person and which has been qualified by one of the (currently five) charitable organisations registered as members of Assistance Dogs (UK). Assistance dogs trained by members of Assistance Dogs (UK) will have formal identification and have been granted certification by the UK Department of Health on the basis that the dog’s high standards of training, behaviour, health and welfare are such that it should be permitted to accompany its client, owner or partner at all times and in all places within the United Kingdom.
1.3.2 Assistance dogs from other nations, when entering the UK, should meet the full membership criteria of the established international assistance dog organisations: Assistance Dogs International and Assistance Dogs Europe, or other such bodies as may from time to time be recognised.
1.3.3 Currently the following are registered members of Assistance Dogs (UK)
Guide Dogs for the Blind Association
Hearing Dogs for Deaf People
Support Dogs
Dogs for the Disabled
Canine Partners
1.3.4 Those dogs that comply with the above definitions should generally be permitted to be carried in an aircraft passenger compartment. Any dog not meeting the above criteria, or any other animal must be treated as a pet and other arrangements made for its carriage.

Außerdem, wenn ich die Formulierung im Beschluss des Parlamentes nehme „ ....einem anerkannten Blindenführ- oder Assistenzhund begleitet oder unterstützt wird, der gemäß den Standards des Internationalen Verbands für Blindenführhunde (International Guide Dog Federation) oder des Internationalen Verbands für Assistenzhunde (Assistance Dogs International) ausgebildet ist“ dann liegt der Schluss ziemlich nahe, dass die Entscheidung, ob ein Hund diesen „Standards“ entspricht, doch von den jeweiligen Organisationen getroffen wird, die diese „Standards“ verfasst haben.
Liebe Grüße Gloria

Astrid Offline



Beiträge: 33

08.04.2010 08:54
#17 RE: EU-Richtlinien Antworten

Hallo Gloria,

danke für das Feedback.
Ich bin doch einigermaßen schokiert, dass es die Assistance Dogs UK geschafft haben, sich in das Gesetz schreiben zu lassen, als Einzige, die zertifizieren dürfen.
Für mich ist es immer noch nicht logisch, dass wenn von den Standards einer Organisation beispielhaft die Rede ist, auch automatisch nur diese Organisation, ein Monopol für die Anwendung dieser Standards bekommt. Aber das britische Beispiel belehrt mich ja da eines Besseren...!
Wir müssen jetzt schleunigst zusehen, dass wir unseren Politikern klar machen, dass die Standards (die ja ok sein mögen, müssen wir noch abchecken) einer Organisation, keineswegs bedeuten, dass diese Organisation ein Monopol bekommt.
Schreckliche Vorstellung.

Liebe Grüße
Astrid

Hilde ( Gast )
Beiträge:

13.06.2010 18:07
#18 RE: EU-Richtlinien Antworten

Hallo Gloria!
Ich bin nicht der Meinung, dass wenn von den Standards einer Organisation beispielhaft die Rede ist, auch automatisch nur diese Organisation, ein Monopol für die Anwendung und Prüfung dieser Standards hat. In dem Erlass für Service- und Signalhunde in Österreich wird ja auch auf diese Standards hingewiesen. Der Hundeausbildner oder eine Prüfungskommisson muß dann aber bestätigen, dass diese Standars erfüllt sind. Dafür gibt es ein eigenes Formblatt und damit erst die Eintragung in den Behindertenpass. Ich finde die vorgegebenen Standards absolut praktikabel und mit den von dir vorgegebenen nicht wirklich stark abweichend. Die Eintragung des Reha-Hundes in den Behinderten-Ausweis finde ich vorerst mal recht gut, natürlich wäre ein internationaler Ausweis ideal.

Gast
Beiträge:

13.06.2010 18:25
#19 RE: EU-Richtlinien Antworten

Weiter liebe Gloria, da war mein Beitrag schneller weg als ich wollte!
Ích kann auch aus dem Text nicht erkennen, dass für nach UK einreisende Hunde nur von ADEU-Mitgliedern geprüfte Hunde als zertifiziert gelten sondern solche, die von ihrem Heimatland zertifiziert und anerkannt sind. Ich hatte jedenfalls noch keine Schwierigkeiten mit meinem von unserer Kommission geprüften und im Behindertenausweis eingetragenen Signalhund beim Reisen.
Liebe Grüße
Hilde

Liane Offline




Beiträge: 62

14.06.2010 20:15
#20 RE: EU-Richtlinien Antworten

Hallo Hilde,

willkommen im Forum und Danke für Deinen Beitrag.

Ich habe gerade mit Interesse Deinen Beitrag gelesen. Leider habe ich im Augenblick nicht viel Zeit und muß später noch mal vorbei schauen.

Aber eine Frage vorab: Du schreibst Ich hatte jedenfalls noch keine Schwierigkeiten mit meinem von unserer Kommission geprüften und im Behindertenausweis eingetragenen Signalhund beim Reisen.
Wo ist denn Eure Kommission oder wer ist das? In Österreich oder Deutschland?

Bis später, lieben Gruß

Liane

Hilde ( Gast )
Beiträge:

15.06.2010 13:19
#21 RE: EU-Richtlinien Antworten

Hallo Liane!
In Österreich bestätigen anerkannte Hundeausbildungsstätten für das Sozialamt die verlangen Standards. Leider ist noch sehr schwammig, wer anerkannt ist. Auf jeden Fall Partner-Hunde in Salzburg, Neudörfer, Gerstmann etc. Aber es gibt auch Leute, so wie mich, die ihren Signalhund oder Servicehund unter Anleitung eines Trainers selbst ausbilden. Für diese beauftragt dann das Sozialministerum bzw. das Sozialamt eine Kommission von 3 Personen, die diese Standards begutachtet.
In Wien und Niederösterreich wurde der Verein "Freunde der Rehabilitationshunde" und damit Gloria und ihr Team damit beauftragt.
In einem Formblatt als Zusatz zum Behindertenpass gem. Abschnitt VI BBG betreffend Service- und Signalhunde müssen die Ausbildungsstätte oder die Begutachtungsstelle die wesensmäßige und gesundheitliche Eignung, Gehorsam und Hilfeausbildung bestätigt werden. Hier wird auch als Fußnote definiert, was Sevice- und Signalhunde sind und wonach sich die Standards richten, nämlich nach ADI+ADEU.
Das stößt Gloria natürlich auf und so schreibt sie ein weiters ZEUGNIS, in dem sie bestätigt, daß nach den Richtlinien des Vereins "Freunde der Rehabilitationshunde Europas" geprüft wurde. Dieses Zeugnis bringt mir aber gar nichts, denn das ist nicht amtliches.
Ich lege bei einer Flugreise meinen Behindertenpass mit dem Eintrag "besitzt einen Signalhund zur Hilfe bei behinderungsbedingten Einschränkungen" (Dieser Text auch in Englisch und Französich) und das abgestempelte Formblatt vor und bekomme mit meinem Hund einen bevorzugten Platz im Flugzeug. Auch bei Zutritten zu Geschäften oder Krankenhäuser genügt meist die Vorlage des Behindertenpasses oder auch ´nur der Hinweis darauf.
Ich finde, genau das ist es, was wir brauchen! Wenn das dann auch noch in den EU-Richtlinien festgeschrieben steht, hätten wir viel erreicht. Das in UK nur Mitglieder von ADEU prüfen dürfen ist nicht mein Problem, solange für Einreisende die nationalen Bestimmungen der Herkunftsländer gelten.
Natürlich bin ich auch der Meinung, daß es nicht in Ordnung ist, dass nur Mitglieder von ADEU Prüfungen in Österreich oder sonstwo abnehmen dürften, aber so ist es ja in Österreich nicht, sondern es werden nur die vorgeschlagenen Standards verlangt.
Auch würde ich begrüßen, dass alle Hunde von einer unabhängigen Kommission geprüft werden und nicht nur selbst ausgebildete. Bei uns ist das ja für Blindenführhunde schon Gesetz und wenn alles gut geht, soll das ja auch bald für Service- und Signalhunde gelten.
Natürlich wäre ein internationaler Ausweis, ähnlich dem EU-Heimtierausweis ideal oder auch gleich eine amtliche Eintragung in diesen. Aber man kann nicht gleich alles auf einmal haben!
Liebe Grüße aus Baden bei Wien
Hilde mit geprüftem Signalhund

Gloria Offline



Beiträge: 20

17.06.2010 21:33
#22 RE: EU-Richtlinien Antworten

Hallo ihr Lieben, der Passus im Erlass an unsere Bundessozialämter lautet folgendermaßen: · "Bestätigung der Ausbildungsstelle bzw. bei bereits vorher im Besitz von behinderten Personen befindlichen Hunden, die zu einem späteren Zeitpunkt ausgebildet wurden, die Bestätigung einer fachlich geeigneten vom Bundessozialamt anerkannten Begutachtungsstelle". Der Erlass ist nicht nur schwammig, sondern überlässt es wieder einmal vollkommen den armen vollziehenden Beamten der Bundessozialämter, welche Bestätigungen von welchen "Ausbildungsstätten" sie anerkennen wollen. Wir fanden das unbrauchbar und blödsinnig, möglicherweise hat sich das Ministerium sogar gedacht, dass wir massiv protestieren würden und sie den Erlass wieder verschleppen können. Haben wir aber nicht, weil die amtliche Definitionen für die Service- und Signalhunde zu haben war uns wichtiger, sie war ja die Voraussetzung für weitere Aktionen. Man kann eben nicht alles sofort haben. Aber jetzt läuft die Sache ja derzeit weiter. Liebe Grüße Gloria

Liane Offline




Beiträge: 62

17.06.2010 23:28
#23 RE: EU-Richtlinien Antworten

Hallo Hilde,

vielen Dank für Deine ausführliche Antwort und die Informationen. Es ist immer sehr interessant wie das nun genau in anderen Ländern abläuft.
Die Signalhunde haben schon seit längerem, genau wie Blindenführhunde einige Rechte mehr. Als ich mal mit meinem Hund fliegen wollte, war bei den meisten Gesellschaften die Bestimmung, dass Blindenführunde und Signalhunde im Passagierraum mitfliegen dürfen. Behindertenbegleithunde aber nicht. Begründung: dafür wäre ja Bordpersonal vorhanden um der betreffenden Person zu helfen. Da muß man doch echt lachen.
Mir geht es auch darum, daß Standards festgelegt werden und nicht Organisationen eingetragen werden. Das halte ich für außerordentlich wichtig, wenn man noch von Demokratie und unabhängiger Prüfung sprechen möchte. Es sprechen auch noch einige andere Gründe mehr dafür.

Vom Ablauf den Du schilderst, finde ich es auch gut und ich verstehe Deine Begründung. Du hast völlig recht ein internationaler Ausweis wäre ideal.

Wir,d.h Partner auf vier Pfoten e.V., hat übrigens eine Eingabe an sämtliche involvierte Politiker in der Angelegenheit auf den Weg gebracht. Da aber dieser Vorgang inzwischen vom Ausschuß der EU bearbeitet wird sind die Ausschußmitglieder verantwortlich. Nun haben wir diese Leute angeschrieben und unsere Bedenken geäußert und entsprechende Forderungen gestellt. Ich bin schon sehr auf Reaktionen gespannt.

Was wir in unserem Verein auch sehr wichtig finden ist die Schaffung eines Berufsbildes für Hundetrainer. Es ist wirklich an der Zeit, daß diese Tätigkeit ein richtig anerkannter Beruf mit entsprechender Berufsausbildung wird.
Gibt es da in Österreich schon Fortschritte?

Ja, es ist einfach so, daß auf dem Gebiet noch einiges zu tun ist. Aber alles auf einmal geht nicht. Das funktioniert nur in Teilschritten aber auch dadurch, dass sich die Betroffenen und Interessierten solidarisieren und an einem Strang ziehen.

In diesem Sinne einen ganz herzlichen Gruß

Liane

Lieben Gruß

Liane

Liane Offline




Beiträge: 62

17.06.2010 23:41
#24 RE: EU-Richtlinien Antworten

Hallo Gloria,

schon wieder einen interessanten Beitrag von Dir zu lesen.
Das ist wirklich ziemlich schwammig. Vor allem wer kann denn bestätigen, daß die vom Bundesozialamt anerkannte Begutachtungsstelle wirklich die Qualifikation hat UND unabhängig ist?

Wir haben ja inzwischen (unter anderem) vom damit befassten Ausschuß der EU gefordert, daß man vernünftige Standards festlegen sollte und NICHT bestimmte Organisationen. Außerdem haben wir angemerkt, daß betroffene Organisationen, bzw. betroffene Hundehalter auch die Möglichkeit haben sollten ihre Vorschläge/Erfahrungen/ Kenntnisse einzubringen. Man kann doch nicht einfach den betroffenen Personenkreis übergehen. Wer sich schon länger mit der Thematik befasst weiß ja auch, daß längst nicht immer ein Behindertenbegleithund (oder Blindenführhund, bzw. Signalhund) drin steckt nur weil es drauf steht. Mit dem Begriff Qualifikation ist das ja auch so eine Sache. Und inzwischen fühlen sich unglaublich viele Leute berufen entsprechende Hunde ausbilden zu können. Was ja sein mag. Nur bin ich nach wie vor der Meinung, dass auch entsprechende Kenntnisse bezüglich Behinderungen, bzw. der Einschränkungen dazu gehören, ebenso die Fähigkeit mit Menschen umzugehen.

Ich betone, ich bin nicht der Meinung, dass nur Behinderte einen Hund ausbilden können oder immer ein Mensch mit entsprechender Behinderung beteiligt sein soll. Aber bevor der Hund zu seinem Menschen kommt sollte er in der Ausbildungszeit auch mit einer Person MIT Behinderung gearbeitet haben. Behinderung kann man nicht im Training spielen. Es ist NICHT die gleiche Situation.
Ich kann mich sehr gut an so manche Vorführung erinnern, bei der Hunde so richtig tolle Sachen mit ihren nicht behinderten Trainern gezeigt haben. Aber eben genau so verunsichert waren und teilweise am Rad drehten wenn die Behinderung plötzlich nicht mehr gespielt war.

Ebenso wichtig ist eine Festschreibung in den Standards was die artgerechte Ausbildung betrifft. Leider ist Teletakt und Co., Stachler, Futterentzug und Zwangsapport noch immer nicht ausgerottet.

Sobald wir Neuigkeiten haben und hoffentlich viele Reaktionen von Ausschuss-Mitgliedern werden wir berichten.

Lieben Gruß

Liane

Gast
Beiträge:

18.06.2010 17:13
#25 RE: EU-Richtlinien Antworten

Hallo Liane,
ja wir hoffen alle, dass es jetzt bald eine für uns befriedigende Lösung gibt.
Nochmals zu unseren (österr.) Erlässen: Das Problem sind die "anerkannten" Ausbildungsstätten nicht die derzeitige Prüfungskommission. Diese wird ja von Gloria, die ja eine ehemalige Blindenführhundprüferin ist, geleitet. Auch ein behindertes Mitglíed und ein Kynologe gehört dieser Kommission an. Aber da ja auch in Österreich sich jeder Hunde-Ausbildner nennen darf wäre eine genaue Spezifikation schon wichtig.
Ich stimme aber mit Gloria nicht überein wenn sie annimmt, dass wenn man die Standards von z.B. ADI oder ADEU verwendet, nur Mitglieder dieser Organisation prüfen dürfen. Ich sehe das so: Ausbildner sollen sich nach diesen Standards richten und unabhängige (für diesen Zweck extra geschulte) Prüfer sollen dann feststellen, ob Hund und Hundeführer diese Standars erfüllen. Sobald aber eine Organisation selbst Hunde ausbildet, ist sie für mich als Prüfungsstelle aber nicht mehr wirklich unabhängig, denn natürlich wollen die ihre mühsam ausgebildeten Hunde an den Mann/Frau bringen.

Liebe Grüße
Hilde

Gloria Offline



Beiträge: 20

19.06.2010 17:15
#26 RE: EU-Richtlinien Antworten

Hallo Hilde, die Standards sind an sich nicht der springende Punkt, es ist immer noch gelungen, bei gutem Willen Prüfungsordnungen und einschlägige Bestimmungen zu basteln. Ich weiß nicht, ob Du ADI- oder ADEu-mitglieder und deren Meinungen persönlich kennst. Ich habe solche sowohl in den USA also auch bei anderen Gelegenheiten kennengelernt. Die wollen als Trainervereinigungen logischerweise die Kontrolle darüber, wer nach ihren "Standards" geprüft und anerkannt wird - ist ja an sich nichts ehrenrühriges. Dass auch behinderte Hundeführer in dieses Horn blasen, wie zum Beispiel die Engländerin Wendy Morell, ist für mich schon weniger lustig, aber es ist halt so. Und ihr Lobbying bezieht sich auch genau darauf. Du brauchst ja nur die Website von der ADI und den public access test anschauen - da steht ausdrücklich, dass der nur gilt, wenn er von einem ihrer Mitglieder angewendet wird. Du beziehst Dich auch immer nur auf die ADEu. Die wollen aber für die Blindenführhunde die "Standards" der IGDF und wenn ich mir da einige Mitglieder der IGDF in Österreich anschaue, dann wird mir wirklich schlecht. Wenn das alles so harmlso ist, wie Du glaubst, freut es mich, dann habe ich mir umsonst Sorgen gemacht. Aber wie heißt es so schön: Vorsicht ist die Mutter der Porzellankiste! Liebe Grüße Gloria

Liane Offline




Beiträge: 62

20.06.2010 12:21
#27 RE: EU-Richtlinien Antworten

Hallo Hilde,

ich hatte ganz vergessen, daß ich zu einem bestimmten Punkt in Deinem Posting noch etwas zu bedenken geben wollte.
Und zwar: Sobald aber eine Organisation selbst Hunde ausbildet, ist sie für mich als Prüfungsstelle aber nicht mehr wirklich unabhängig, denn natürlich wollen die ihre mühsam ausgebildeten Hunde an den Mann/Frau bringen
Da kann ich Dir nicht wirklich zustimmen, es sei denn Du grenzt es auf rein gewerbliche Ausbilder ein. Wenn ich z.B. unseren Verein als Beispiel nehme, gehören da einige Ziele mehr dazu als den mühsam ausgebildeten Hund an den Mann/die Frau zu bringen. Wir möchten nämlich auch das drin steckt was drauf steht und nehmen von daher Standards sehr ernst. Es wäre eher eine Blamage einen schlecht ausgebildeten Hund oder einen unqualifizierten geprüften Hund auf die Strasse zu schicken und dann noch den Bezug zum Verein zu haben. Das gehört wirklich nicht dazu. Ebenso ist es wichtig, das Team zu unterstützen und zwar von Anfang an. Wir schreiben hier auch immer von der Eignung des Hundes aber die Eignung des Menschen gehört auch dazu. Nicht jeder ist sportlich oder handwerklich begabt und es eignet sich auch nicht jeder zur gewissenhaften Hundehaltung. Eine Behinderung schließt Hundehaltung nicht aus aber sie ist auch kein Garant für die Versorgung mit einem BBH. Ich denke also, daß es auch sehr gewissenhafte Organisationen gibt, die durchaus die Interessen der Menschen UND der Hunde im Blick und als Ziel haben und nicht nur, daß ein Hund an den Mann/die Frau gebracht wird. Das wäre bei den großen Zielen auch kontraproduktiv.
Die Frage ist nun auch, wie kann man feststellen, ob es sich um eine solche oder solche Organisation handelt? Allein die Unterscheidung profit oder non profit Organisation?
Ich habe immer wieder erstaunt festgestellt, daß sich viele der bekannten Organisationen/Vereine gar nicht oder nur wenig mit den "Begleitsymptomen" der Thematik befassen. Da wären z.B. Anerkennung als Hilfsmittel, Kostenübernahme oder Beteiligung, eingetragene Rechte für BBH´s und deren Menschen und und und. Das wird meistens den kleinen Vereinen überlassen wo die Leute so "nett" sind und ihre Freizeit ehrenamtlich für diese Ziele einsetzen. Wenn dann wieder ein kleiner Schritt erreicht ist, ...was glaubst Du wohl wer das dann als erstes propagiert als seine Leistung und von der Arbeit anderer profitiert?
Ich glaube so einfach ist es nicht die Dinge in schwarz und weiß zu unterteilen.
Übrigens waren wir auch schon auf Treffen der ADEu und seiner Zeit auch bei den Versuchen den Dachverband für Deutschland zu gründen. Gemeinnützige Vereine sind immer sehr willkommen, da sie Spendenquittungen ausstellen dürfen. Eine gute Beigabe für so manchen Gewerbebetrieb. Ansonsten möchte ich mich da nicht näher zu den Abläufen äußern. Aber ich teile Glorias Bedenken.

In diesem Sinne noch einen schönen Sonntag.

Lieben Gruß

Liane

Gloria Offline



Beiträge: 20

29.06.2010 13:51
#28 RE: EU-Richtlinien Antworten

Liebe Liane, ich kann Dir da nur zustimmen. Ich glaube und weiß auch, dass es Organisationen gibt, die hervorragend arbeiten - ich habe seinerzeit meine ersten Begegnungen mit guten Servicehunden bei Frau Frank-Barthels gehabt und auch von der Prüfungsordnung von Hunden für Handicaps profitiert. Da waren auch die Prüfungen sicher okay und aussagekräftig. Wenn es nur solche Leute gäbe, wozu ich selbstverständlich auch euch zähle, dann wären alle Bestrebungen für amtliche Prüfungen auch überflüssig und ich könnten endlich vom Unruhestand in den echten Ruhestand wechseln :-) Dem ist aber leider nicht so. Nachdem man auch nicht immer genau weiß, welche jetzt die Guten sind und welche nicht und vor allem, ob sich nicht etwas ändert - die österreichische Kriegsblindenführhundeausbildung war jahrelang für damalige Verhältnisse sehr gut, dann ist sie völlig verkommen - wird wohl die Überprüfung der Teams durch ausbilderunabhängige Stellen auf Dauer die einzige Möglichkeit bleiben. Ich habe schon so viel Erfahrungen mit verschiedensten Leuten und Organisationen gemacht, dass mir nichts Klügeres einfällt, das transparent ist und alle gleich behandelt. Alle anderen Vorschläge, wie obligatorische Trainerausbildung und -zertifizierung oder was auch immer lösen nicht das Problem der schwarzen Schafe, und so wie überall müssen darunter die braven Schäflein leiden, seufz... Liebe Grüße Gloria

Gast
Beiträge:

29.06.2010 17:26
#29 RE: EU-Richtlinien Antworten

Hallo Hilde,

ich weiß, Ihr seid schon weiter in der Diskussion, aber ich wollte noch mal auf diesen Punkt mit der Zertifikation von BBHs in England eingehen und die evtl. Parallelen hier in Deutschland.
Gloria hatte für mich recht schlüssig die entsprechenden Gesetzespassagen zitiert, u.A.:
1.3.2 Assistance dogs from other nations, when entering the UK, should meet the full membership criteria of the established international assistance dog organisations: Assistance Dogs International and Assistance Dogs Europe, or other such bodies as may from time to time be recognised.
Frei übersetzt:
1.3.2 Assistenz-Hunde aus anderen Ländern, die nach Großbritannien einreisen, müssen den Vollmitgliedschaftskriterien (meet full membership criteria) der etablierten internationalen Assistenz-Hunde-Organisationen entsprechen: Assistance Dogs International und Assistance Dogs Europe, oder anderer solcher Gesellschaften, die von Zeit zu Zeit anerkannt werden.
Ob das jetzt im Einzelfall heißt, dass die Hundeführer Vollmitglieder der betreffenden Organisationen sein müssen, ist vielleicht Auslegungssache. Tatsache ist: es ist nicht eindeutig formuliert, dass es hier nur um die Standards geht, an denen man sich orientiert. Es ist nicht explizit von unabhängigen Prüfern/Prüfungskommissionen die Rede. Außerdem haben die betreffenden Ausbildungsorganisationen ein starkes wirtschaftliches Eigeninteresse daran, ein Monopol zu bekommen. Durchaus legitim für eine wirtschaftlich arbeitende Organisation, aber für die Allgemeinheit letztendlich vielleicht nicht ganz so gut.
Deshalb kann ich nur weiterhin Glorias Meinung sein - es ist Vorsicht geboten. Lieber ein bißchen zu wachsam und einmal zuviel die Dinge hinterfragen...

Liebe Grüße
Astrid

Liane Offline




Beiträge: 62

12.07.2010 21:05
#30 RE: EU-Richtlinien Antworten

Hallo Gloria,
wenn auch etwas verspätet aber eine Antwort kommt immer :-)
Ich stimme Dir da voll zu, natürlich gibt es immer die Guten und die schwarzen Schafe und es ist auch wie immer, auch die Guten leiden im Endeffekt unter falschen Entscheidungen oder laschen Regelungen.
Das Bestreben kann wirklich nur sein einheitliche Standards zu haben UND qualifizierte Prüfungskommissionen die das überprüfen.
Das Gros der Antworten, die bisher von den Politikern und/oder den Parteien zum Thema kam ist einheitlich. Eine Entscheidung in dieser Angelegenheit wird sich noch hin ziehen. Wir überlegen gerade die weiteren Schritte.
Übrigens für alle die es interessiert: Dem Behindertenbeauftragten der Bundesregierung liegen keine Beschwerden über schlecht ausgebildete Hunde vor. Deshalb sieht man dort zur Zeit in diesem Punkt keinen Handlungsbedarf.
Ehrlich gesagt ich wäre gar nicht auf die Idee gekommen mich darüber beim Behindertenbeauftragen zu beschweren. Aber gut zu wissen, dass es was bringen kann. Vielleicht sollte man entsprechende Erfahrungen dort zur Kenntnis bringen.

In der EU Angelegenheit ist auf jeden Fall noch einiges zu tun und wir haben beschlossen unsere Möglichkeiten auszuschöpfen.

Ganz lieben Gruß

Liane mit Felix und Jette

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