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Dieses Thema hat 30 Antworten
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 Spezielles zum Behindertenbegleithund
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Gloria Offline



Beiträge: 20

21.01.2010 10:41
EU-Richtlinien Antworten

Liebe Liane, ich weiß nicht, ob Du schon von der Antidiskriminierungsrichtlinie der EU gehört hast. Ich habe meine blinde Freundin Dr. Helga Wanecek auf eine Tagung der ADEu nach Kroatien zum Schnuppern nach Neuigkeiten begleitet. Dort haben wir erfahren, dass die Herrschaften durch geschicktes Lobbying beim EU-Parlament geschafft haben, in die geplante Richtlinie die "anerkannten Assistenzhunde" nach Standards der ADEu und IGDF aufzunehmen. Wir haben schon unsere EU-Abgeordneten alarmiert, dass das auf keinen Fall toleriert werden darf - wir haben ein amtliches Anerkennungsverfahren und dann sollen sich die Hundeführer womöglich von irgenwelchen selbsternannten USA - dominierten Organisationen "zertifizieren" lassen? In Deutschland hat Frau Kokartis von den Blindenfürhunden auch gemeint, dass sie sich sicherlich nicht von den beiden Führhundeschulen, die bei der IGDF Mitglied sind, die Zutrittsrechte vorschreiben lassen wollen. So viel ich weiß, ist Deutschland derzeit ganz gegen die Richtlinie, irgenwann wird es aber wahrscheinlich nachgeben und, wenn nichts getan wird, dann kriegen ADEu und IGDF diese Machtfülle. Was sagt euer Verein dazu? Liebe Grüße Gloria & Fibi & Arius

xronja Offline




Beiträge: 40

09.03.2010 20:47
#2 RE: EU-Richtlinien Antworten

Hi Gloria,
auf der letzten Mitgliederversammlung hat der Verein beschlossen, sich in dieser Sache zu äußern und unserem EU-Abgeordneten einen diesbezüglichen Brief zu schreiben. Hast du dazu noch zusätzliche Informationen oder muß man selbst im Internet danach suchen?
Für eine Schnelle Antwort wäre ich sehr dankbar.
Einen schönen Abend wünscht
Hans

kuecuek Offline



Beiträge: 20

18.03.2010 19:15
#3 RE: EU-Richtlinien Antworten

Ein interessantes Thema. Gibt es da schon Antwort von Gloria oder gehts es in diesem Punkt irgendwie weiter?
Neugierige Grüße
Mona

xronja Offline




Beiträge: 40

18.03.2010 20:26
#4 RE: EU-Richtlinien Antworten

Hi Mona,

leider noch nix Neues

Gruß
Hans

xronja Offline




Beiträge: 40

20.03.2010 11:39
#5 RE: EU-Richtlinien Antworten

Hallo Zusammen,
Gloria hat sich leider noch nicht gemeldet.
Kennt jemand die emailadresse ?
Gruss
Hans

Chardy Offline




Beiträge: 35

21.03.2010 01:26
#6 RE: EU-Richtlinien Antworten

Hallo Hans,

die Mailadresse lautet gloria.petrovics@aon.at.

Grüße aus Nürnberg

Nicole, Jens & Chardy

Gloria Offline



Beiträge: 20

21.03.2010 09:14
#7 RE: EU-Richtlinien Antworten

Entschuldigt bitte, ich habe so viel zu tun gehabt (Frühling im Garten etc.), dass ich in der letzten Zeit gar nicht dazu gekommen bin, ins Forum zu schauen. Ich werde mich bemühen, heute abend unsere bisherigen Unterlagen und Aktivitäten ins Forum zu geben. Liebe Grüße Gloria

xronja Offline




Beiträge: 40

21.03.2010 09:16
#8 RE: EU-Richtlinien Antworten

Vielen Dank

Gloria Offline



Beiträge: 20

21.03.2010 19:04
#9 RE: EU-Richtlinien Antworten

So, liebe 4-Pfotenpartner, jetzt ist es draußen finster und es regnet. Die richtige Zeit zum Schreiben! Also zunächst die Entschließungsanträge des EU- Parlaments:
Abänderung 20
Vorschlag für eine Richtlinie
Erwägung 12 d (neu)

(12d) Diskriminierung aufgrund einer Behinderung umfasst auch eine Diskriminierung, die darauf beruht, dass eine Person von einem anerkannten Blindenführ- oder Assistenzhund begleitet oder unterstützt wird, der gemäß den Standards des Internationalen Verbands für Blindenführhunde (International Guide Dog Federation) oder des Internationalen Verbands für Assistenzhunde (Assistance Dogs International) ausgebildet ist.

Abänderung 21
Vorschlag für eine Richtlinie
Erwägung 12 e (neu)

12e) Ein effektiver diskriminierungsfreier Zugang kann auf verschiedenen Wegen gewährleistet werden, darunter auch mit Hilfe des Konzepts des "Design für Alle" und indem Menschen mit Behinderungen die Verwendung von Hilfsmitteln erleichtert wird, einschließlich von Hilfen für Mobilität und Zugang, wie etwa anerkannte Blindenführ- oder Assistenzhunde.
Abänderung 57
Vorschlag für eine Richtlinie
Artikel 4 - Absatz 1 - Buchstabe b

Vorschlag der Kommission

b) Unbeschadet der Pflicht, den effektiven diskriminierungsfreien Zugang zu gewährleisten , und wenn im konkreten Fall erforderlich, ist für angemessene Vorkehrungen zu sorgen, es sei denn, dies würde eine unverhältnismäßige Belastung bedeuten .
Geänderter Text

b) Für die Zwecke von Absatz 1 umfasst ein effektiver diskriminierungsfreier Zugang die Feststellung und Beseitigung von Hindernissen und Barrieren sowie die Verhinderung neuer Hindernisse und Barrieren , die den Zugang von Menschen mit Behinderungen zu Gütern, Dienstleistungen und Einrichtungen, die der Öffentlichkeit zur Verfügung stehen, beeinträchtigen, ungeachtet dessen, wie das Hindernis, die Barriere oder die Behinderung beschaffen ist. Vorbehaltlich der Bestimmungen dieser Richtlinie und ungeachtet der Maßnahmen, die zur Beseitigung der Hindernisse bzw. Barrieren gewählt wurden, wird ein effektiver diskriminierungsfreier Zugang für Menschen mit Behinderungen, soweit möglich, unter denselben Bedingungen wie für Menschen ohne Behinderungen gewährleistet und wird Menschen mit Behinderungen gegebenenfalls die Verwendung von Hilfsmitteln erleichtert, einschließlich von Hilfen für Mobilität und Zugang, wie etwa anerkannte Blindenführ- oder Assistenzhunde. Wenn angemessene Vorkehrungen nicht getroffen werden können und deshalb ein effektiver diskriminierungsfreier Zugang trotz aller Bemühungen nicht unter denselben Bedingungen gemäß der Bestimmungen dieser Richtlinie gewährleistet werden kann, wird eine sinnvolle Alternative zum Zugang zur Verfügung gestellt. Für die Zwecke dieser Bestimmung bezeichnet der Begriff "angemessene Vorkehrungen" die im konkreten Fall erforderlichen Maßnahmen, die einer Person mit Behinderung gestatten, gleichberechtigt mit anderen Personen Zugang zu Rechten, die in den Geltungsbereich dieser Richtlinie gemäß Artikel 3 Absatz 1 fallen, zu erhalten und diese zu nutzen bzw. auszuüben

Und hier der Text des Schreibens unseres Vereines an die österreichischen Abgeordneten, wo wir auch versucht haben, die deutschen Verhältnisse mit zu berücksichtigen:
Stellungnahme zum Richtlinienvorschlag vom 2.April 2009 des EU Parlamentes

In guter Absicht hat das Europäische Parlament am 2. April 2009 in seiner legislativen Entschließung Nr.P6_TA(2009)0211 Vorschläge zur Regelung des Zutritts von behinderten Menschen mit ihren speziell ausgesuchten und ausgebildeten Hunden (als „anerkannte Blindenführ- oder Assistenzhunde“ bezeichnet) festgeschrieben. Grundsätzlich stellen diese Vorschläge einen sehr großen Fortschritt dar, weil behinderte Menschen mit ihren Hunden in allen EU-Ländern häufig auf unüberwindbare Schwierigkeiten treffen. Auch ist die Idee, bei der Anerkennung solcher Hunde eine gewisse Auslese vorzunehmen, sehr begrüßenswert.

Vor einer solchen Anerkennung wäre es aber zunächst notwendig
a) eine eindeutige Definition der einzelnen für behinderte Menschen ausgebildeten Hunde abgestimmt auf die einzelnen Arbeitsbereiche dieser Hunde vorzunehmen
b) Kriterien festzulegen, die solche Hunde erfüllen müssen und
c) Verfahren zum Nachweis der Erfüllung der Kriterien ausarbeiten.

Seitens des Europäischen Parlaments wurden in Erwägung 12d die Standards des Internationalen Verbands für Blindenführhunde (International Guide Dog Federation) oder des Internationalen Verbands für Assistenzhunde (Assistance Dogs International)
als Maßstab festgelegt. Das bedeutet aber gleichzeitig, dass die genannten Organisationen für sich auch die Kontrolle der Erfüllung dieser Kriterien für sich in Anspruch nehmen.

Abgesehen davon, dass die oben angeführten „Standards“ viel zu kursorisch und ungenau ausgeführt sind, handelt es sich bei diesen Organisationen nicht, wie man vielleicht auf Grund ihrer Namen annehmen könnte, um Zusammenschlüsse von behinderten Hundeführern und schon gar nicht um von offiziellen Stellen autorisierte Organisationen, sondern lediglich um private Interessensvertretungen von Trainingsorganisationen bzw. Hundelieferfirmen mit sehr geschicktem Lobbying.

Assistance Dogs International (ADI) ist eine US-Amerikanische Gründung von Vereinigungen und Stiftungen zur Hundeausbildung, die sich selbst als „Industries“ bezeichnet und die sich mit der Zeit in der ganzen Welt ausgebreitet hat, aber nicht einmal in den USA selbst irgendeine offizielle Anerkennung genießt. Einer ihrer Ableger ist die Assistance Dogs Europe (ADEu). Die International Guide Dog Federation (IGDF) mit dem Sitz in Großbritannien ist eine eigenständige Organisation, wobei beide Organisationen die Kriterien gegenseitig anerkennen.

Aufgrund der historisch gewachsenen Verhältnisse werden in Österreich und Deutschland die Blindenführhunde, teilweise auch die Service- und Signalhunde von kommerziellen privaten Firmen ausgebildet. Die einzige österreichische Blindenführhundlieferfirma, die Mitglied der IGDF ist, verursacht bei der in Österreich durch § 39a Bundesbehindertengesetz geregelten und durch eine vom BMASK eingesetzten Kommission durchgeführten Blindenführhundebegutachtung die meisten Schwierigkeiten (inklusive gesetzwidrigem Verkauf von ungeprüften Hunden als Blindenführhunde). Die IGDF wurde schon mehrfach auf dieses Verhalten ihres österreichischen Mitgliedsbetriebes hingewiesen, reagiert aber in keiner Weise darauf.

Für die österreichischen Hundeführer, deren Hunde aufgrund des Gesetzes als Blindenführhunde bzw. eines Erlasses des BMASK als Service- und Signalhunde in den Bundesbehindertenpass eingetragen werden, wäre es daher eine Zumutung, sich von derlei Firmen „zertifizieren“ zu lassen bzw. ihre Zutrittsrechte von der willkürlichen Entscheidung irgendwelcher privater Organisationen abhängig zu machen. Dazu kommt noch, dass sich die „zertifizierenden“ Organisationen diese Tätigkeit gut entlohnen lassen würden (bei einer Anfrage im Jahr 2004 wurden in Oberösterreich 700 Euro genannt).

Die zielführendste Vorgangsweise wäre die Ausstellung eines EU-weit gültigen Ausweises für alle Hunde, die behinderten Menschen helfen, ihre Behinderung zu kompensieren („Rehabilitationshunde“). Die für die Anerkennung der Hunde erforderliche Ausarbeitung der Standards und deren Überprüfung dürfte aber nicht privaten Organisationen überlassen werden, sondern von Seiten der EU-Kommission vorgenommen werden. Da es erfahrungsgemäß sehr lange dauern wird, bis eine solche Lösung auf EU-Ebene auch tatsächlich zustande kommt, wäre eine realistische vorläufige Alternative die Akzeptanz der jeweiligen nationalen Anerkennungsverfahren mit Ausstellung eines EU-einheitlichen Ausweises analog zu Reisepass oder Heimtierausweis.

Wir bitten Sie daher, sich für die von uns vorgeschlagene Lösung eines gemeinsamen Ausweises unter vorläufiger Akzeptanz der jeweiligen nationalen Anerkennungsverfahren einzusetzen.

Wir bitten Sie, uns über den jeweiligen Stand des Verfahrens auf dem Laufenden zu halten.

xronja Offline




Beiträge: 40

22.03.2010 09:04
#10 RE: EU-Richtlinien Antworten

Vielen Dank erst mal für die Informationen

Gruß
Hans

Astrid Offline



Beiträge: 33

22.03.2010 13:51
#11 RE: EU-Richtlinien Antworten

Hallo Gloria,

vielen Dank für Deine Mühe und die ausführliche Antwort!

Deine Info gibt sehr wichtige Denkanstöße.
Wir werden uns für Deutschland etwas andere Argumente einfallen lassen müssen, weil uns ja noch die nationalen Standards für BBHs fehlen.

Und jetzt - ist erstmal nachdenken angesagt...

Liebe Grüße
Astrid

Astrid Offline



Beiträge: 33

23.03.2010 10:29
#12 RE: EU-Richtlinien Antworten

Hallo Gloria,

jetzt da ich ein bißchen nachgedacht habe, eine Frage. Du schreibst:

"Für die österreichischen Hundeführer, deren Hunde aufgrund des Gesetzes als Blindenführhunde bzw. eines Erlasses des BMASK als Service- und Signalhunde in den Bundesbehindertenpass eingetragen werden, wäre es daher eine Zumutung, sich von derlei Firmen „zertifizieren“ zu lassen bzw. ihre Zutrittsrechte von der willkürlichen Entscheidung irgendwelcher privater Organisationen abhängig zu machen. Dazu kommt noch, dass sich die „zertifizierenden“ Organisationen diese Tätigkeit gut entlohnen lassen würden (bei einer Anfrage im Jahr 2004 wurden in Oberösterreich 700 Euro genannt)"

Vielleicht habe ich da etwas überlesen oder mißverstanden? Könntes Du mir bitte die Textstelle (in der EU-Entschließung?) nennen, wo steht, dass diese Organisationen die Einzigen sind, die prüfen/zertifizieren können?
Mit der Info würdest du mir sehr weiterhelfen.

Sonnige Grüße
Astrid

Liane Offline




Beiträge: 62

23.03.2010 20:27
#13 RE: EU-Richtlinien Antworten

Hallo Gloria,

erstmal vielen herzlichen Dank für Deine Meldung. Das ist wirklich eine äußerst interessante Information. Wenn ich auch noch nicht früher antworten konnte, so bin doch fleissig dabei mich in alles einzulesen und mich auf den aktuellen Stand zu bringen. Damit meine ich jetzt die gesetzlichen Grundlagen.
ADEu sagt mir was, wir waren auch schon mal bei einem Treffen dabei. Das habe ich Dir ja bereits geschrieben.

Zu diesem Satz habe ich eine Frage:
die Herrschaften durch geschicktes Lobbying beim EU-Parlament geschafft haben, in die geplante Richtlinie die "anerkannten Assistenzhunde" nach Standards der ADEu und IGDF aufzunehmen

Was genau meinst Du mit den "anerkannten Assistenzhunden"? Bezieht sich das auf eine Definition, bzw. eine Richtlinie/ein Gesetz in Österreich? Und vor allem WER bestimmt, dass es sich um einen anerkannten Assistenzhund handelt?

Ich frage so genau weil nämlich hier das größte Problem für eine Anerkennung und auch eine Definition liegt. Da ist Input aus anderen Ländern sehr interessant und evtl. auch hilfreich.

Ja, was wir dazu sagen ist erstmal: wir sind gerade dabei uns ein genaues Bild zu verschaffen und machen uns eine Menge Gedanken darum. Ich bin Deiner Meinung, daß es nicht sehr sinnvoll ist, wenn einige Wenige die Standards vorgeben oder überhaupt die komplette Führung übernehmen. Wer kann da sicher sein, daß es tatsächlich im Sinne der Betroffenen ist. Schön wäre es aber da muss ich jetzt erst mal noch meine Hausaufgaben dazu machen.

Wir bleiben dran und freuen uns über weitere Meinungen und Input.

Ganz herzlichen Gruß

Liane

Liane Offline




Beiträge: 62

23.03.2010 20:30
#14 RE: EU-Richtlinien Antworten

Liebe Gloria,

herzlichen Dank für die Mühe, die Du Dir gemacht hast. Das ist nicht nur interessant für uns sondern auch hilfreich.

Lieben Gruß

Liane

kuecuek Offline



Beiträge: 20

23.03.2010 23:02
#15 RE: EU-Richtlinien Antworten

Hallo Gloria,
herzlichen Dank für die Antwort. Den Text muss ich erst einmal verdauen. Leider gehöre ich zu den etwas langsamer denkenden Menschen. Der Text ist wirklich sehr umfassend und ausführlich.
Frühling ist nun auch bei uns eingezogen, unsere Störche sind da
liche Grüße Mona

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