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  • Thema von Gloria im Forum Spezielles zum Behinde...

    Lange haben wir hier in Österreich für ein Assistenzhundegesetz gekämpft und am 1.1.2015 ist es in Kraft getreten.

    Gestern gab es eine sehr schöne Feier in Wien in der Veterinärmedizinischen Universität. Der Sozialminister hat die ersten Zertifikate an die Assistenzhundeführer überreicht, die einen nach dem neuen Gesetz anerkannten Assistenzhund haben - vom Blindenführhund über den Servicehund einer Rollifahrerin bis zum Signalhund für Menschen mit Hörbehinderung, Epilepsie oder Autismus. Es waren auch einige Triadenteams dabei. Auch die behinderten Sachverständigen, die in der Prüfungskommission agieren, wurden die Prüfungszertifikate überreicht. Wenn man 36 Jahre für das Ganze kämpft, dann freut es einen natürlich besonders, so einen Tag erleben zu dürfen.

    Außerdem wurden bei dieser Gelegenheit auch die neuen Aufkleber für die Geschäfte "Assistenzhund willkommen" vorgestellt. Das ist eine Aktion gemeinsam von unserem Verein und der Wiener Wirtschaftskammer. Wir wollen natürlich die Aktion auf ganz Österreich ausweiten. Vielleicht kommt das alles für Deutschland auch einmal? Liebe Grüße Gloria

  • Keine AktivitätenDatum13.02.2015 18:41
    Thema von Gloria im Forum Spezielles zum Behinde...

    Hallo ihr Lieben, als ich zum ersten Mal auf euch getroffen bin, hat sich hier allerlei getan, auch Richtung mehr Rechte für Assistenzhundeführer. Habt ihr das vollkommen aufgegeben? Lasst ihr den ganzen Kampf auf EU-Ebene uns Österreichern und den Italienern über? Vielleicht könnte man auch in Deutschland erreichen, dass die Hunde in den Schwerbehindertenpass eingetragen werden? Ich habe ja geschrieben, dass Österreich jetzt auch ein Logo bekommt, das die geprüften Hunde führen dürfen. Das wird in Zukunft überall bekannt sein, so dass Hundeführer ohne Logo wohl nach ihrer Berechtigung gefragt werden. Dann sind die deutschen Hundeführer auf die Großzügigkeit der österreichischen Geschäftsinhaber, Verkehrsunternehmer und Polizisten angewiesen - wir versuchen natürlich den verschiedenen Leuten klarzumachen, dass sie bei Touristen großzügig sein sollen.

    Aber ich würde es viel besser finden, wenn auch Deutsche die Hunde im Ausweis haben und einen Rechtsanspruch auf Zutritt mit dem Assistenzhund in Österreich. Vielleicht könntet ihr so etwas erreichen? Mit Hinblick auf die Reisefreiheit in der EU? Vielleicht klappt das eher als die Aufnahme der Hunde in den Hilfsmittelkatalog, weil das kostet eigentlich nichts...

  • Österreichische RichtlinienDatum06.01.2015 14:49
    Thema von Gloria im Forum Spezielles zum Behinde...

    Hallo Ihr Lieben, nachdem unser Assistenzhundeparagraph endlich in Kraft ist, gibt es jetzt auch Richtlinien dazu. Nachdem das ganze acht Seiten hat, schreibe ich euch den Link zum Download hin: http://www.sozialministerium.at//site2/S...en/Richtlinien/. Die eigentlichen Prüfungsordnungen werden wir auch demnächst bekommen, außerdem wird es in Kürze ein staatliches Logo geben, das nur die geprüften Assistenzhunde auf dem Geschirr führen dürfen. Es muss natürlich niemand drauf geben,aber man wird sich leichter tun, wenn die liebe Umwelt den Hund gleich als Assistenzhund erkennt und man nicht jedes Mal den Behindertenpass herzeigen muss. Es wird markenrechtlich geschützt sein, wer es für einen Schwindelhund verwendet, kriegt eine Klage.

  • EU-RichtlinienDatum29.06.2010 13:51
    Foren-Beitrag von Gloria im Thema EU-Richtlinien

    Liebe Liane, ich kann Dir da nur zustimmen. Ich glaube und weiß auch, dass es Organisationen gibt, die hervorragend arbeiten - ich habe seinerzeit meine ersten Begegnungen mit guten Servicehunden bei Frau Frank-Barthels gehabt und auch von der Prüfungsordnung von Hunden für Handicaps profitiert. Da waren auch die Prüfungen sicher okay und aussagekräftig. Wenn es nur solche Leute gäbe, wozu ich selbstverständlich auch euch zähle, dann wären alle Bestrebungen für amtliche Prüfungen auch überflüssig und ich könnten endlich vom Unruhestand in den echten Ruhestand wechseln :-) Dem ist aber leider nicht so. Nachdem man auch nicht immer genau weiß, welche jetzt die Guten sind und welche nicht und vor allem, ob sich nicht etwas ändert - die österreichische Kriegsblindenführhundeausbildung war jahrelang für damalige Verhältnisse sehr gut, dann ist sie völlig verkommen - wird wohl die Überprüfung der Teams durch ausbilderunabhängige Stellen auf Dauer die einzige Möglichkeit bleiben. Ich habe schon so viel Erfahrungen mit verschiedensten Leuten und Organisationen gemacht, dass mir nichts Klügeres einfällt, das transparent ist und alle gleich behandelt. Alle anderen Vorschläge, wie obligatorische Trainerausbildung und -zertifizierung oder was auch immer lösen nicht das Problem der schwarzen Schafe, und so wie überall müssen darunter die braven Schäflein leiden, seufz... Liebe Grüße Gloria

  • EU-RichtlinienDatum19.06.2010 17:15
    Foren-Beitrag von Gloria im Thema EU-Richtlinien

    Hallo Hilde, die Standards sind an sich nicht der springende Punkt, es ist immer noch gelungen, bei gutem Willen Prüfungsordnungen und einschlägige Bestimmungen zu basteln. Ich weiß nicht, ob Du ADI- oder ADEu-mitglieder und deren Meinungen persönlich kennst. Ich habe solche sowohl in den USA also auch bei anderen Gelegenheiten kennengelernt. Die wollen als Trainervereinigungen logischerweise die Kontrolle darüber, wer nach ihren "Standards" geprüft und anerkannt wird - ist ja an sich nichts ehrenrühriges. Dass auch behinderte Hundeführer in dieses Horn blasen, wie zum Beispiel die Engländerin Wendy Morell, ist für mich schon weniger lustig, aber es ist halt so. Und ihr Lobbying bezieht sich auch genau darauf. Du brauchst ja nur die Website von der ADI und den public access test anschauen - da steht ausdrücklich, dass der nur gilt, wenn er von einem ihrer Mitglieder angewendet wird. Du beziehst Dich auch immer nur auf die ADEu. Die wollen aber für die Blindenführhunde die "Standards" der IGDF und wenn ich mir da einige Mitglieder der IGDF in Österreich anschaue, dann wird mir wirklich schlecht. Wenn das alles so harmlso ist, wie Du glaubst, freut es mich, dann habe ich mir umsonst Sorgen gemacht. Aber wie heißt es so schön: Vorsicht ist die Mutter der Porzellankiste! Liebe Grüße Gloria

  • EU-RichtlinienDatum17.06.2010 21:33
    Foren-Beitrag von Gloria im Thema EU-Richtlinien

    Hallo ihr Lieben, der Passus im Erlass an unsere Bundessozialämter lautet folgendermaßen: · "Bestätigung der Ausbildungsstelle bzw. bei bereits vorher im Besitz von behinderten Personen befindlichen Hunden, die zu einem späteren Zeitpunkt ausgebildet wurden, die Bestätigung einer fachlich geeigneten vom Bundessozialamt anerkannten Begutachtungsstelle". Der Erlass ist nicht nur schwammig, sondern überlässt es wieder einmal vollkommen den armen vollziehenden Beamten der Bundessozialämter, welche Bestätigungen von welchen "Ausbildungsstätten" sie anerkennen wollen. Wir fanden das unbrauchbar und blödsinnig, möglicherweise hat sich das Ministerium sogar gedacht, dass wir massiv protestieren würden und sie den Erlass wieder verschleppen können. Haben wir aber nicht, weil die amtliche Definitionen für die Service- und Signalhunde zu haben war uns wichtiger, sie war ja die Voraussetzung für weitere Aktionen. Man kann eben nicht alles sofort haben. Aber jetzt läuft die Sache ja derzeit weiter. Liebe Grüße Gloria

  • Neues aus ÖsterreichDatum02.06.2010 14:08
    Foren-Beitrag von Gloria im Thema Neues aus Österreich

    Hallo liebe 4-Pföter, der Blindenführhundeparagraph BBG 39a findet sich im Bundesgesetzblatt 177/99 (jaja, solange hat es gedauert, bis wir auch etwas bezüglich der übrigen Hunde in Bewegung setzen konnten).
    Er lautet:

    § 39a. (1) Ein Blindenführhund ist ein Hund, der sich bei Nachweis der erforderlichen Gesundheit und seiner wesensmäßigen Eignung sowie nach Absolvierung einer speziellen Ausbildung - vor allem im Hinblick auf Gehorsam und Führfähigkeit - besonders zur
    Unterstützung eines blinden oder hochgradig sehbehinderten Menschen eignet.
    (2) Der Blindenführhund soll den behinderten Menschen im Bereich der Mobilität weitgehend unterstützen, die Wahrnehmungsprobleme blinder oder hochgradig sehbehinderter Menschen ausgleichen und ihnen eine gefahrlose Bewegung sowohl in vertrauter als auch in fremder Umgebung ermöglichen.
    (3) Voraussetzung für die Bezeichnung als ,,Blindenführhund'' und für die Gewährung einer finanziellen Unterstützung aus öffentlichen Mitteln zur Anschaffung eines Blindenführhundes ist die positive Beurteilung durch ein gemeinsames Gutachten von Sachverständigen, zu
    denen jedenfalls ein blinder oder hochgradig sehbehinderter Mensch gehören muß. Bei dieser Beurteilung ist vor allem auf Gehorsam, Verhalten und Führfähigkeit des Hundes sowie auf das funktionierende Zusammenspiel des blinden oder hochgradig sehbehinderten Menschen mit dem Hund Bedacht zu nehmen.
    (4) Nähere Bestimmungen über die Kriterien zur Beurteilung von Blindenführhunden sind vom Bundesminister für Arbeit, Gesundheit und Soziales in Form von Richtlinien festzulegen. Diese Richtlinien haben im Bundesministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales sowie
    bei allen Rehabilitationsträgern (§ 3) zur Einsichtnahme aufzuliegen.

    Für die Service- und Signalhunde haben wir folgende Formulierungen in unserer Bürgerinitiative vorgeschlagen:

    Abschnitt Vb Signalhunde
    § 39b (1) Ein Signalhund ist ein Hund, der sich bei Nachweis der erforderlichen Gesundheit und seiner wesensmäßigen Eignung sowie nach Absolvierung einer speziellen Ausbildung - vor allem im Hinblick auf Gehorsam und Signalarbeit – besonders zur Unterstützung eines gehörlosen, hochgradig hörbehinderten oder anfallkranken Menschen eignet.

    (2) Der Signalhund soll den behinderten Menschen im Bereich der Umweltkommunikation weitgehend unterstützen, die Probleme der akustischen Wahrnehmung gehörloser, hochgradig hörbehinderter Menschen ausgleichen bzw. anfallkranken Menschen bevorstehende Anfälle anzeigen.

    (3) Voraussetzung für die Bezeichnung als "Signalhund" und für die Gewährung einer finanziellen Unterstützung aus öffentlichen Mitteln zur Anschaffung eines Signalhundes ist die positive Beurteilung durch ein gemeinsames Gutachten von Sachverständigen, zu denen jedenfalls ein gehörloser oder hochgradig hörbehinderter bzw. anfallkranker Mensch gehören muss. Bei dieser Beurteilung ist vor allem auf Gehorsam, Verhalten und Signalleistung des Hundes sowie auf das funktionierende Zusammenspiel des gehörlosen oder hochgradig hörbehinderten bzw. anfallkranken Menschen mit dem Hund Bedacht zu nehmen.

    (4) Nähere Bestimmungen über die Kriterien zur Beurteilung von Signalhunden sind vom Bundesminister für Arbeit, Gesundheit und Soziales in Form von Richtlinien festzulegen. Diese Richtlinien haben im Bundesministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales sowie bei allen Rehabilitationsträgern (§ 3) zur Einsichtnahme aufzuliegen.

    Abschnitt Vc Servicehunde
    § 39c (1) Ein Servicehund ist ein Hund, der sich bei Nachweis der erforderlichen Gesundheit und seiner wesensmäßigen Eignung sowie nach Absolvierung einer speziellen Ausbildung - vor allem im Hinblick auf Gehorsam und Hilfeleistung – besonders zur Unterstützung eines körperbehinderten bzw. anfallkranken Menschen eignet.

    (2) Der Servicehund soll den behinderten Menschen im Bereich physischer Aufgaben weitgehend unterstützen, die Probleme der eingeschränkten Mobilität und Kraft körperbehinderter Menschen ausgleichen bzw. anfallkranken Menschen bei oder nach Anfällen Hilfe leisten.

    (3) Voraussetzung für die Bezeichnung als "Servicehund" und für die Gewährung einer finanziellen Unterstützung aus öffentlichen Mitteln zur Anschaffung eines Servicehundes ist die positive Beurteilung durch ein gemeinsames Gutachten von Sachverständigen, zu denen jedenfalls ein körperbehinderter bzw. anfallkranker Mensch gehören muss. Bei dieser Beurteilung ist vor allem auf Gehorsam, Verhalten und Serviceleistung des Hundes sowie auf das funktionierende Zusammenspiel des körperbehinderten bzw. anfallkranken Menschen mit dem Hund Bedacht zu nehmen.

    (4) Nähere Bestimmungen über die Kriterien zur Beurteilung von Servicehunden sind vom Bundesminister für Arbeit, Gesundheit und Soziales in Form von Richtlinien festzulegen. Diese Richtlinien haben im Bundesministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales sowie bei allen Rehabilitationsträgern (§ 3) zur Einsichtnahme aufzuliegen.
    Liebe Grüße Gloria & Fibi & Arius

  • Neues aus ÖsterreichDatum01.06.2010 18:55
    Thema von Gloria im Forum Spezielles zum Behinde...

    Liebe Hundefreunde, bei uns in Österreich gibt es etwas Neues. Nach einigen Kämpfen wurde im Parlament ein Fünfparteienantrag über die Aufnahme der Service- und Signalhunde ins Bundesbehindertengesetz zustandegebracht. Die Blindenführhunde gibt es ja dort bereits in § 39a, falls es jemanden interessiert. Auch ein netter Bericht existiert darüber: http://tvthek.orf.at/programs/1264-Hohes-Haus (der Beitrag Gleichstellung. Liebe Grüße Gloria

  • EU-RichtlinienDatum05.04.2010 14:12
    Foren-Beitrag von Gloria im Thema EU-Richtlinien

    Hallo Astrid, die Zertifizierung durch ADEu oder IGDF steht nicht explizit in dem EU-Entschluss. Nachdem aber der Text von einer britischen Abgeordneten eingebracht wurde und zum Beispiel in den britischen Flugsicherheitsbestimungen steht, wie ein „Assistance Dog“ zu definieren sei, darf ich wohl daraus schließen, dass das bei den geplanten Antidiskriminierungsbestimmungen nicht viel anders gedacht ist.

    Definition of an Assistance Dog
    1.3.1 An assistance dog is one which has been specifically trained to assist a disabled person and which has been qualified by one of the (currently five) charitable organisations registered as members of Assistance Dogs (UK). Assistance dogs trained by members of Assistance Dogs (UK) will have formal identification and have been granted certification by the UK Department of Health on the basis that the dog’s high standards of training, behaviour, health and welfare are such that it should be permitted to accompany its client, owner or partner at all times and in all places within the United Kingdom.
    1.3.2 Assistance dogs from other nations, when entering the UK, should meet the full membership criteria of the established international assistance dog organisations: Assistance Dogs International and Assistance Dogs Europe, or other such bodies as may from time to time be recognised.
    1.3.3 Currently the following are registered members of Assistance Dogs (UK)
    Guide Dogs for the Blind Association
    Hearing Dogs for Deaf People
    Support Dogs
    Dogs for the Disabled
    Canine Partners
    1.3.4 Those dogs that comply with the above definitions should generally be permitted to be carried in an aircraft passenger compartment. Any dog not meeting the above criteria, or any other animal must be treated as a pet and other arrangements made for its carriage.

    Außerdem, wenn ich die Formulierung im Beschluss des Parlamentes nehme „ ....einem anerkannten Blindenführ- oder Assistenzhund begleitet oder unterstützt wird, der gemäß den Standards des Internationalen Verbands für Blindenführhunde (International Guide Dog Federation) oder des Internationalen Verbands für Assistenzhunde (Assistance Dogs International) ausgebildet ist“ dann liegt der Schluss ziemlich nahe, dass die Entscheidung, ob ein Hund diesen „Standards“ entspricht, doch von den jeweiligen Organisationen getroffen wird, die diese „Standards“ verfasst haben.
    Liebe Grüße Gloria

  • EU-RichtlinienDatum21.03.2010 19:04
    Foren-Beitrag von Gloria im Thema EU-Richtlinien

    So, liebe 4-Pfotenpartner, jetzt ist es draußen finster und es regnet. Die richtige Zeit zum Schreiben! Also zunächst die Entschließungsanträge des EU- Parlaments:
    Abänderung 20
    Vorschlag für eine Richtlinie
    Erwägung 12 d (neu)

    (12d) Diskriminierung aufgrund einer Behinderung umfasst auch eine Diskriminierung, die darauf beruht, dass eine Person von einem anerkannten Blindenführ- oder Assistenzhund begleitet oder unterstützt wird, der gemäß den Standards des Internationalen Verbands für Blindenführhunde (International Guide Dog Federation) oder des Internationalen Verbands für Assistenzhunde (Assistance Dogs International) ausgebildet ist.

    Abänderung 21
    Vorschlag für eine Richtlinie
    Erwägung 12 e (neu)

    12e) Ein effektiver diskriminierungsfreier Zugang kann auf verschiedenen Wegen gewährleistet werden, darunter auch mit Hilfe des Konzepts des "Design für Alle" und indem Menschen mit Behinderungen die Verwendung von Hilfsmitteln erleichtert wird, einschließlich von Hilfen für Mobilität und Zugang, wie etwa anerkannte Blindenführ- oder Assistenzhunde.
    Abänderung 57
    Vorschlag für eine Richtlinie
    Artikel 4 - Absatz 1 - Buchstabe b

    Vorschlag der Kommission

    b) Unbeschadet der Pflicht, den effektiven diskriminierungsfreien Zugang zu gewährleisten , und wenn im konkreten Fall erforderlich, ist für angemessene Vorkehrungen zu sorgen, es sei denn, dies würde eine unverhältnismäßige Belastung bedeuten .
    Geänderter Text

    b) Für die Zwecke von Absatz 1 umfasst ein effektiver diskriminierungsfreier Zugang die Feststellung und Beseitigung von Hindernissen und Barrieren sowie die Verhinderung neuer Hindernisse und Barrieren , die den Zugang von Menschen mit Behinderungen zu Gütern, Dienstleistungen und Einrichtungen, die der Öffentlichkeit zur Verfügung stehen, beeinträchtigen, ungeachtet dessen, wie das Hindernis, die Barriere oder die Behinderung beschaffen ist. Vorbehaltlich der Bestimmungen dieser Richtlinie und ungeachtet der Maßnahmen, die zur Beseitigung der Hindernisse bzw. Barrieren gewählt wurden, wird ein effektiver diskriminierungsfreier Zugang für Menschen mit Behinderungen, soweit möglich, unter denselben Bedingungen wie für Menschen ohne Behinderungen gewährleistet und wird Menschen mit Behinderungen gegebenenfalls die Verwendung von Hilfsmitteln erleichtert, einschließlich von Hilfen für Mobilität und Zugang, wie etwa anerkannte Blindenführ- oder Assistenzhunde. Wenn angemessene Vorkehrungen nicht getroffen werden können und deshalb ein effektiver diskriminierungsfreier Zugang trotz aller Bemühungen nicht unter denselben Bedingungen gemäß der Bestimmungen dieser Richtlinie gewährleistet werden kann, wird eine sinnvolle Alternative zum Zugang zur Verfügung gestellt. Für die Zwecke dieser Bestimmung bezeichnet der Begriff "angemessene Vorkehrungen" die im konkreten Fall erforderlichen Maßnahmen, die einer Person mit Behinderung gestatten, gleichberechtigt mit anderen Personen Zugang zu Rechten, die in den Geltungsbereich dieser Richtlinie gemäß Artikel 3 Absatz 1 fallen, zu erhalten und diese zu nutzen bzw. auszuüben

    Und hier der Text des Schreibens unseres Vereines an die österreichischen Abgeordneten, wo wir auch versucht haben, die deutschen Verhältnisse mit zu berücksichtigen:
    Stellungnahme zum Richtlinienvorschlag vom 2.April 2009 des EU Parlamentes

    In guter Absicht hat das Europäische Parlament am 2. April 2009 in seiner legislativen Entschließung Nr.P6_TA(2009)0211 Vorschläge zur Regelung des Zutritts von behinderten Menschen mit ihren speziell ausgesuchten und ausgebildeten Hunden (als „anerkannte Blindenführ- oder Assistenzhunde“ bezeichnet) festgeschrieben. Grundsätzlich stellen diese Vorschläge einen sehr großen Fortschritt dar, weil behinderte Menschen mit ihren Hunden in allen EU-Ländern häufig auf unüberwindbare Schwierigkeiten treffen. Auch ist die Idee, bei der Anerkennung solcher Hunde eine gewisse Auslese vorzunehmen, sehr begrüßenswert.

    Vor einer solchen Anerkennung wäre es aber zunächst notwendig
    a) eine eindeutige Definition der einzelnen für behinderte Menschen ausgebildeten Hunde abgestimmt auf die einzelnen Arbeitsbereiche dieser Hunde vorzunehmen
    b) Kriterien festzulegen, die solche Hunde erfüllen müssen und
    c) Verfahren zum Nachweis der Erfüllung der Kriterien ausarbeiten.

    Seitens des Europäischen Parlaments wurden in Erwägung 12d die Standards des Internationalen Verbands für Blindenführhunde (International Guide Dog Federation) oder des Internationalen Verbands für Assistenzhunde (Assistance Dogs International)
    als Maßstab festgelegt. Das bedeutet aber gleichzeitig, dass die genannten Organisationen für sich auch die Kontrolle der Erfüllung dieser Kriterien für sich in Anspruch nehmen.

    Abgesehen davon, dass die oben angeführten „Standards“ viel zu kursorisch und ungenau ausgeführt sind, handelt es sich bei diesen Organisationen nicht, wie man vielleicht auf Grund ihrer Namen annehmen könnte, um Zusammenschlüsse von behinderten Hundeführern und schon gar nicht um von offiziellen Stellen autorisierte Organisationen, sondern lediglich um private Interessensvertretungen von Trainingsorganisationen bzw. Hundelieferfirmen mit sehr geschicktem Lobbying.

    Assistance Dogs International (ADI) ist eine US-Amerikanische Gründung von Vereinigungen und Stiftungen zur Hundeausbildung, die sich selbst als „Industries“ bezeichnet und die sich mit der Zeit in der ganzen Welt ausgebreitet hat, aber nicht einmal in den USA selbst irgendeine offizielle Anerkennung genießt. Einer ihrer Ableger ist die Assistance Dogs Europe (ADEu). Die International Guide Dog Federation (IGDF) mit dem Sitz in Großbritannien ist eine eigenständige Organisation, wobei beide Organisationen die Kriterien gegenseitig anerkennen.

    Aufgrund der historisch gewachsenen Verhältnisse werden in Österreich und Deutschland die Blindenführhunde, teilweise auch die Service- und Signalhunde von kommerziellen privaten Firmen ausgebildet. Die einzige österreichische Blindenführhundlieferfirma, die Mitglied der IGDF ist, verursacht bei der in Österreich durch § 39a Bundesbehindertengesetz geregelten und durch eine vom BMASK eingesetzten Kommission durchgeführten Blindenführhundebegutachtung die meisten Schwierigkeiten (inklusive gesetzwidrigem Verkauf von ungeprüften Hunden als Blindenführhunde). Die IGDF wurde schon mehrfach auf dieses Verhalten ihres österreichischen Mitgliedsbetriebes hingewiesen, reagiert aber in keiner Weise darauf.

    Für die österreichischen Hundeführer, deren Hunde aufgrund des Gesetzes als Blindenführhunde bzw. eines Erlasses des BMASK als Service- und Signalhunde in den Bundesbehindertenpass eingetragen werden, wäre es daher eine Zumutung, sich von derlei Firmen „zertifizieren“ zu lassen bzw. ihre Zutrittsrechte von der willkürlichen Entscheidung irgendwelcher privater Organisationen abhängig zu machen. Dazu kommt noch, dass sich die „zertifizierenden“ Organisationen diese Tätigkeit gut entlohnen lassen würden (bei einer Anfrage im Jahr 2004 wurden in Oberösterreich 700 Euro genannt).

    Die zielführendste Vorgangsweise wäre die Ausstellung eines EU-weit gültigen Ausweises für alle Hunde, die behinderten Menschen helfen, ihre Behinderung zu kompensieren („Rehabilitationshunde“). Die für die Anerkennung der Hunde erforderliche Ausarbeitung der Standards und deren Überprüfung dürfte aber nicht privaten Organisationen überlassen werden, sondern von Seiten der EU-Kommission vorgenommen werden. Da es erfahrungsgemäß sehr lange dauern wird, bis eine solche Lösung auf EU-Ebene auch tatsächlich zustande kommt, wäre eine realistische vorläufige Alternative die Akzeptanz der jeweiligen nationalen Anerkennungsverfahren mit Ausstellung eines EU-einheitlichen Ausweises analog zu Reisepass oder Heimtierausweis.

    Wir bitten Sie daher, sich für die von uns vorgeschlagene Lösung eines gemeinsamen Ausweises unter vorläufiger Akzeptanz der jeweiligen nationalen Anerkennungsverfahren einzusetzen.

    Wir bitten Sie, uns über den jeweiligen Stand des Verfahrens auf dem Laufenden zu halten.

  • EU-RichtlinienDatum21.03.2010 09:14
    Foren-Beitrag von Gloria im Thema EU-Richtlinien

    Entschuldigt bitte, ich habe so viel zu tun gehabt (Frühling im Garten etc.), dass ich in der letzten Zeit gar nicht dazu gekommen bin, ins Forum zu schauen. Ich werde mich bemühen, heute abend unsere bisherigen Unterlagen und Aktivitäten ins Forum zu geben. Liebe Grüße Gloria

  • Seminar in AltöttingDatum29.01.2010 10:46
    Foren-Beitrag von Gloria im Thema Seminar in Altötting

    Hallo Nicole, wir sind gerade dabei, die Einladungen für Altötting zu basteln, bis nächste Woche muss es fertig sein. Über die Unterkunft und Preise gibt es im Internet http://www.caritas-st.elisabeth.de die Infos. Die Einladung selbst werde ich dann in unsere Website stellen, aber darf ich Dir die Einladung dann per pm schicken? Meine Mailadresse ist gloria.petrovics@aon.at. Das Seminar ist von Mitwoch dem 25.August bis Sonntag dem 29., wobei Donnerstag und Freitag intensiv geübt wird: Unterordnung einzeln und in der Gruppe, Hilfeleistungen natürlich einzeln, unsere Trainerin für die Servicehunde ist selbst behindert und hat ihre Hunde selbst ausgebildet. Vorträge und Vergnügen gibt es auch, aber wie gesagt, das genaue Programm kommt noch. Liebe Grüße Gloria

  • Seminar in AltöttingDatum21.01.2010 10:49
    Thema von Gloria im Forum Spezielles zum Behinde...

    Hallo an alle Interessierten, falls jemand in der Nähe wohnt, in der letzten Augustwoche findet ein Fortbildungsseminar für alle Arten von Rehabilitationshundebesitzern in Altötting in Bayern statt. Es gibt maßgeschneidertes Training für alle in Stadt und Land, Vorträge und natürlich auch geselliges Beisammensein.

    Nachdem wir in Österreich kein wirklich entsprechendes rolligerechtes Hotel gefunden haben, sind wir eben nach Deutschland ausgewandert und versuchen es heuer zu ersten Mal in St. Elisabeth in Altötting. Wer Näheres wissen möchte, möge sich bitte an mich wenden. Auch in der Website http://www.reha-dogs.org unter Termine kann man es nachlesen. Liebe Grüße Gloria & Fibi & Arius

  • EU-RichtlinienDatum21.01.2010 10:41
    Thema von Gloria im Forum Spezielles zum Behinde...

    Liebe Liane, ich weiß nicht, ob Du schon von der Antidiskriminierungsrichtlinie der EU gehört hast. Ich habe meine blinde Freundin Dr. Helga Wanecek auf eine Tagung der ADEu nach Kroatien zum Schnuppern nach Neuigkeiten begleitet. Dort haben wir erfahren, dass die Herrschaften durch geschicktes Lobbying beim EU-Parlament geschafft haben, in die geplante Richtlinie die "anerkannten Assistenzhunde" nach Standards der ADEu und IGDF aufzunehmen. Wir haben schon unsere EU-Abgeordneten alarmiert, dass das auf keinen Fall toleriert werden darf - wir haben ein amtliches Anerkennungsverfahren und dann sollen sich die Hundeführer womöglich von irgenwelchen selbsternannten USA - dominierten Organisationen "zertifizieren" lassen? In Deutschland hat Frau Kokartis von den Blindenfürhunden auch gemeint, dass sie sich sicherlich nicht von den beiden Führhundeschulen, die bei der IGDF Mitglied sind, die Zutrittsrechte vorschreiben lassen wollen. So viel ich weiß, ist Deutschland derzeit ganz gegen die Richtlinie, irgenwann wird es aber wahrscheinlich nachgeben und, wenn nichts getan wird, dann kriegen ADEu und IGDF diese Machtfülle. Was sagt euer Verein dazu? Liebe Grüße Gloria & Fibi & Arius

  • Hallo Liane, ich kann Dir nur zustimmen, was Prüfung und Kampf um Anerkennung betrifft. In Österreich gibt auch hunderte von Gesetzen mit unterschiedlichsten Zutrittsregelungen. Es gibt manche Regelungen speziel für Blindenführhunde, manche, die alle zur Rehabilitationshunde (Assistenzhunde) betreffen, mit einem wort "total Chaos". Inzwischen gibt es aber zumindestens einen Erlass unseres Sozialministeriums, der es erlaubt, dass Service- und Signalhunde auch in den Behindertenpass eingetragen werden. Die Definitionen habe ich vorgeschlagen und das Ministerium hat sie geschluckt, so dass Hunde, die Anfälle oder psychische Zustände anzeigen, der Einfachhheit halber auch unter Signalhunde fallen - sie übersetzen dem Besitzer eben innere Signale wie Zuckerspiegel oder Panikattacken. Hilft der Hund dann, indem er er Medikamente holt, dann ist er eben ein Servicehund. Ich hätte nie geglaubt, dass wir diese Tierchen so locker in das österreichische Rechtssystem befördern können :-) Jetzt müssen wir sie nur noch in das Bundesbehindertengesetz bringen, wo schon die Blindenführhunde sitzen. Das Ministerium wehrt sich wie üblich und meint, die anderen Hunde seien Ländersache, aber das werden wir auch noch überwinden. Liebe Grüße Gloria & Fibi & Arius

  • Abschied von EnyaDatum08.11.2009 15:44
    Foren-Beitrag von Gloria im Thema Abschied von Enya

    Liebe Liane, jetzt erst lese ich Deinen letzten Eintrag. Ich möchte Dir mein tief empfundenes Mitgefühl ausdrücken und dir Kraft wünschen, diesen schweren Verlust zu überstehen. Ich hoffe, dass für Dich wieder die Zeit kommt, dass ein junger Gefährte an Deiner Seite läuft.

  • erfolgreiches SeminarDatum05.09.2009 20:16
    Foren-Beitrag von Gloria im Thema erfolgreiches Seminar

    Hallo Nicole, die Konferenz in Kroatien findest Du unter http://www.assistancedogseurope.org. Falls Du Lust auf nette Diskussionen mit Hundeführern aller Rehabilitationshundesparten aus Östereich, Deutschland und der Schweiz hast, wir haben da eine muntere Mailingliste:
    http://www.ml4free.de/mailman/listinfo/reha-dogs . Liebe Grüße Gloria und die Tupfenwölfe Fibi & Arius

  • erfolgreiches SeminarDatum04.09.2009 16:35
    Foren-Beitrag von Gloria im Thema erfolgreiches Seminar

    Ja, gefallen hat es mir wieder gut - gebracht hat es mir wie üblich vor allem Arbeit, ich leite das Ganze nämlich :-) Demnächst geht es wieder fort - ich begleite meine blinde Freundin nach Umag in Kroatien, dort findet Ende September die Konferenz von Assistance Dog Europe statt. Das Programm klingt recht interessant, und vielleicht lerne ich dort auch einige behinderte Hundeführer aus verschiedenen Ländern Europas kennen. Liebe Grüße Gloria

  • erfolgreiches SeminarDatum02.09.2009 10:19
    Thema von Gloria im Forum Spezielles zum Behinde...

    Hallo liebe Forumsfreunde, ich möchte mich wieder zurückmelden :-)Vorige Woche hatten wir unser 10. Fortbildungsseminar für Rehabilitationshundehalter in Spittal an der Drau in Kärnten. Es waren heuer nur sehr wenige Hundeführer, aber es kommt ja schließlich auf die Qualität an, nicht auf die Quantität. Leider ist unser Quartier nicht besonders behindertengerecht - einen Seminarort in Österreich zu finden, der alle unsere Anforderungen erfüllt, gleicht der Suche nach einer eierlegenden Wollmilchsau. aber wir suchen weiter! Wir hatten 3 Blindenführhunde und einen Signalhund, der Servicehundeführer ist leider am Ankunftstag gestürzt und musste ins Spital. Nach intensiven Übungen mit den Hunden waren alle am Ende zufrieden und rechtschaffen müde - besonders die Hunde. Liebe Grüße Gloria

  • VorstellungDatum22.08.2009 10:58
    Thema von Gloria im Forum Verschiedenes

    Hallo, ich heiße Gloria und lebe in Österreich. Ich bin selbst nicht behindert, befasse mich aber seit Jahrzehnten mit Hunden aller Art, die behinderten Menschen helfen (bei uns Rehabilitationshunde genannt). Die praktische Hundeerfahrung bieten mir meine beiden Dalmatiner, beide über "Dalmatiner in Not", da kann ich die guten Ratschläge, die ich anderen gebe, gleich immer selbst ausprobieren :-).

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